Flexible Sachbezüge mit der Gehalts-Plus-Karte als Sachbezugskarte

Steuerfreie Sachbezüge als Gehaltsbaustein. Die finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer super. Doch wir haben uns gefragt: Wie viele Mitarbeiter lösen ihre 50-Euro-Sachzuwendung am Ende wirklich ein? Und die Antwort ist ernüchternd: nicht viele. Tank- und Geschenkgutscheine verfallen. Jobtickets werden nicht mehr genutzt. Und auch Fitness-Gutscheine werden nach anfänglicher Motivation nicht mehr eingelöst. Das ist bitter, denn das Geld versickert so regelrecht. Das muss aber nicht sein: Sachbezug geht auch in Form einer Kreditkarte. Damit können Arbeitnehmer steuerfreie Sachbezüge zweckungebunden einsetzen. Was das Arbeitgebern und -nehmern bringt, haben wir hier zusammengefasst – am Beispiel der Gehalts-Plus-Karte.

Erst mal die Basics: Was sind Sachbezüge noch mal?

Der Sachbezug ist ein steuerfreier Gehaltsbaustein, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern über unterschiedliche Optionen gewähren können – als Ware oder Dienstleistung. 2022 wurde die monatliche Freigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern somit ein steuer- und sozialversicherungsfreies Gehaltsextra von bis zu 600 Euro im Jahr gewähren – eine attraktive Alternative zur klassischen Lohnerhöhung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Sachbezüge: Warum nutzen Mitarbeiter sie so wenig?

Tankgutschein, Gutscheinkarten, Jobticket oder Fitnessgutschein – für steuerfreie Sachbezüge gibt unterschiedliche Optionen. Bei der ersten Gehaltsverhandlung klingt das erst mal super. Mitarbeiter sind motiviert, ihre Sachbezüge monatlich zu nutzen. Doch nach anfänglicher Euphorie ist irgendwann die Luft raus. Manchmal verändern sich auch einfach die Gewohnheiten. Aus 2-mal Fitnessstudio die Woche wird 1-mal im Monat. Der Tankgutschein verfällt, denn die Mitarbeiterin wohnt mittlerweile in der Stadt und braucht kein Auto mehr. Der Mitarbeiter hat jetzt ein E-Bike als Dienstfahrrad und nutzt sein Jobticket nicht mehr. Für diese Mitarbeiter heißt das erst mal: doof gelaufen. Denn die meisten Sachbezugslösungen haben einen Haken: Einlösbar sind sie nur für die eine festgelegte Option. Wird diese nicht genutzt, dann verfällt sie nach einem Monat. Und der Wert verpufft.

3 häufige Kritikpunkte an herkömmlichen Sachbezugslösungen:

  • decken sich nicht mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter, 
  • verfallen nach einem Monat
  • und sind oft zu aufwendig (z. B. Gutscheine, die erst heruntergeladen werden müssen).

50-Euro-Sachbezug – und jeder Mitarbeiter entscheidet ganz individuell wofür

Jeden Monat 50 Euro. Das ist eine Menge Geld. Geld, das jeder Mitarbeiter ganz unterschiedlich einsetzen würde. Der eine beim Einkaufen im Supermarkt oder beim Lieblingsitaliener. Ein anderer spart den 50-Euro-Sachbezug jeden Monat und investiert am Ende des Jahres in ein neues Sofa oder finanziert sich den nächsten Urlaub. 600 Euro im Jahr, bei denen der Arbeitgeber nicht vorgeben muss, wofür diese ausgegeben werden müssen. Das sollte das Ziel sein.

Mit der Gehalts-Plus-Karte ist genau das möglich:

Die Gehalts-Plus-Karte ist eine Kreditkarte mit Bezahlfunktion – kein Gutschein.

Gutscheine – egal in welcher Form – haben das Risiko, nie eingelöst zu werden. Wir haben deshalb eine Sachbezugskarte entwickelt, die ein Gutscheinsystem ablehnt. Die Gehalts-Plus-Karte ist eine Mastercard®-Kreditkarte mit Bezahlfunktion. Der Arbeitgeber lädt den Sachbezug einfach auf die Gehalts-Plus-Karte und der Mitarbeiter kauft und bezahlt genau da, wo er will. Diese Lösung ist auf dem deutschen Markt einzigartig.

Die Gehalts-Plus-Karte: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Vorteile Arbeitnehmer 

  • Flexible Nutzung: Gehalts-Plus-Karte kann überall genutzt werden, wo die Mastercard® akzeptiert wird – z.B. im Supermarkt, Restaurant, Einzelhandel, Reisebüro oder an der Tankstelle.

„Mit der Gehalts-Plus-Karte können wir unseren Mitarbeitern den steuerfreien Sachbezug unkompliziert zur Verfügung stellen und sie kostengünstig bei den derzeit gestiegenen Lebenshaltungskosten unterstützen!“

Florian de Haan, Geschäftsführer bei Gundelach GmbH

  • Geltungsbereich: Der Einsatz der Karte ist regional auf das Postleitzahlengebiet (+ das nächste angrenzende Gebiet) des Wohnortes begrenzt – dies kann jedoch jeden Monat geändert werden und ist so z. B. auch für Außendienstler interessant. 
  • Sparfunktion: Anders als bei Sachbezugsgutscheinen kann der Mitarbeiter seine Sachbezüge auch ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben – bis zu 12 Monate.
  • Schutz vor Überziehung: Im Einkommenssteuergesetz (§ 37b EStG) ist klar geregelt, dass der Sachbezug maximal 50 Euro pro Monat betragen darf. Wird eine Rechnung (z. B. mit einem Sachbezugsgutschein) bezahlt, die diesen Betrag übersteigt – auch nur um einen Cent – dann wird dieser Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig über den Arbeitslohn des Mitarbeiters verrechnet. Mit der Gehalts-Plus-Karte kann das nicht passieren. Diese kann nicht überzogen werden. 
  • Wenig Aufwand und einfache Handhabung: Karte drauf und fertig. Über ein Onlineportal können Mitarbeiter einsehen, wie viel Guthaben auf der Gehalts-Plus-Karte ist. Gegebenenfalls können sie dort auch eigenständig Angaben ändern (z. B. das Postleitzahlengebiet).

„Durch die Einrichtung eines steuerfreien Sachbezuges über die Gehalts-Plus-Karte stellen wir unseren Mitarbeitern eine abgabenfreie Lohnerhöhung zur Verfügung die Brutto gleich Netto ist!“

Mathias Binder, Geschäftsführer von H.-H. Worthmann & Partner GmbH

Vorteile Arbeitgeber

  • Geringer Verwaltungsaufwand: Für die Buchhaltung verringert sich der Verwaltungsaufwand durch die Gehalts-Plus-Karte erheblich – die Abwicklung erfolgt automatisiert und digitalisiert durch Mastercard®. Der Arbeitgeber muss nur die Gehalts-Plus-Karten aufladen – und das geht mit einem Klick.
  • Keine Haftung: Werden Sachbezugsgutscheine nicht eingelöst oder falsch angewendet, dann haftet der Arbeitgeber. Bei der Gehalts-Plus-Karte kann dies nicht passieren. 
  • Vollumfänglich rechtskonform: Der Bundesfinanzhof hat die Gehalts-Plus-Karte und ihre Anwendung vollumfänglich freigegeben. Sie ist somit rechtlich absolut sicher.
Gehaltsgestaltung

Für Arbeitgeber

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Mehr erfahren

  • Weniger Kosten: Die Abwicklung der Gehalts-Plus-Karte ist 40 Prozent günstiger als die herkömmliche Sachbezugsabwicklung. 
  • Höhere Arbeitgeberattraktivität: Die Gehalts-Plus-Karte ist ein Benefit, mit dem der Arbeitgeber bei potenziellen Mitarbeitern punktet – aber auch bei bestehenden. 
  • Steigende Mitarbeitermotivation: Die Gehalts-Plus-Karte zeigt Anerkennung und Wertschätzung und sorgt so für mehr Zufriedenheit und bessere Leistungen.

Die Gehalts-Plus-Karte ist ein ideales Instrument der Lohnkostenoptimierung – und eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Am Ende bleibt so mehr Netto vom Brutto.

Sie haben Fragen zur Gehalts-Plus-Karte? Dann melden Sie sich bei uns.

Rufen Sie uns an unter
+49 (0)4266 - 98 18 33

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