Gehaltsumwandlung oder Gehaltsextra – so kommen Sie zum Fahrrad für den Dienst
Der Weg zur Arbeit wäre für Sie mit dem Fahrrad viel einfacher? Sie haben keine Lust mehr auf Stau, Parkplatzsuche und stetig schwankende Benzinpreise? Und dann sind da noch die eigene Gesundheit und die Umwelt, die vom Radeln profitieren. Für Berufspendler kann ein Dienstwagen sinnvoll sein. Doch gerade in der Stadt bietet ein Fahrrad viele Vorteile. Sie würden gerne morgens mit einem Dienstfahrrad radeln, doch wissen nicht, was Sie dafür tun müssen? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum es cool ist, ein Dienstfahrrad vom Chef zu haben
Ob Fahrrad, E-Bike oder Pedelec, der Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Das kann der Arbeitnehmer seit 2013 für seinen Arbeitsweg und auch privat nutzen. Entweder kauft der Arbeitgeber dafür eigene Diensträder oder least diese über einen Leasing-Anbieter. Die Laufzeit für ein Leasing-Fahrrad beträgt in der Regel 36 Monate.
Ein hochwertiges Fahrrad fahren und dabei Geld sparen – das sind wohl die größten Vorteile für den Arbeitnehmer. Zusätzlich profitieren die Gesundheit und Umwelt. Bei einem Dienstfahrrad ist auch der ständig platte Reifen kein Problem mehr, denn Fahrradversicherung sowie Wartungsvertrag verschonen Sie vor lästigen Kosten.
Vorteile Arbeitgeber
- Steigert Arbeitgeberattraktivität
- Fördert Mitarbeitergesundheit
- Sinkender Bedarf an Parkplätzen
- Anschaffungskosten steuerlich absetzbar
- Geringere Sozialabgaben
- Umweltschutz
Dienstfahrrad, aber wie?
Immer mehr Arbeitgeber bieten von sich aus Dienstfahrräder an – und grundsätzlich kann das auch jedes Unternehmen. Macht Ihr Arbeitgeber das bisher nicht, dann sprechen Sie ihn an. Im Gegensatz zum Dienstwagen können theoretisch alle Mitarbeiter ein Dienstfahrrad nutzen. Sie können sich auch als Arbeitnehmer ein Angebot eines Leasing-Anbieters einholen – legen Sie es einfach Ihrem Chef vor. Überzeugen Sie ihn von den Vorteilen eines Dienstfahrrads. Gerade in einer Gehaltsverhandlung ist ein Dienstfahrrad ein interessanter Verhandlungspunkt – auch für den Arbeitgeber. Ein Dienstfahrrad kann als Gehaltsbaustein genutzt werden und ist eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
Gehaltsumwandlung oder Gehaltsextra – was ist der Unterschied?
Für den Arbeitgeber gibt es zwei Möglichkeiten, ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Entweder wird das Dienstfahrrad über eine Gehaltsumwandlung finanziert oder der Arbeitgeber bietet das Rad als Gehaltsextra zusätzlich zum vollen Gehalt an.
Dienstfahrrad durch Gehaltsumwandlung
Bei der Gehaltsumwandlung zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen gemeinsam vereinbarten Teil des Bruttogehaltes als geldwerten Vorteil bzw. Sachbezug aus – in diesem Fall als Dienstfahrrad. Der Arbeitgeber zieht somit die monatlich anfallende Leasingrate direkt vom Bruttolohn ab.
Bei privater Nutzung muss der Arbeitnehmer seit 2020 diesen geldwerten Vorteil nur noch mit 0,25 % versteuern – ein großer Vorteil im Gegensatz zu Dienstwagen mit der 1-%-Regel. So sparen Sie bis zu 40 % im Vergleich zum herkömmlichen Kauf – bei Zuschüssen durch den Arbeitgeber noch mehr.
Dienstfahrrad als Gehaltsextra
Im Gegensatz zur Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber in diesem Fall ein Dienstfahrrad und übernimmt die vollen Kosten. Der Arbeitnehmer erhält das Dienstfahrrad zusätzlich zum vollen Gehalt. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entfällt somit. Sie als Arbeitnehmer müssen bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads deshalb auch keine Privatentnahme versteuern und sparen somit bei der Einkommens- und Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn der Vertrag für das Dienstfahrrad ausläuft?
Sie haben meistens die Möglichkeit, einen neuen Leasingvertrag mit Ihrem Arbeitgeber einzugehen. Jedoch können Sie oftmals das genutzte Dienstfahrrad auch übernehmen – dafür gibt es aber keinen vertraglichen Anspruch! Eine Kaufoption im Leasingvertrag könnte bedeuten, dass der Käufer als wirtschaftlicher Leasingnehmer eingestuft wird und dies würde eine Steuerfalle bedeuten.
Lohnt sich der Kauf des Dienstfahrrads nach Vertragsende?
Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Dientfahrrades haben, dann sollten Sie dies dem Arbeitgeber erst zum Ende der Vertrags mitteilen bzw. auf ein Angebot des Leasing-Anbieters eingehen.
Die meisten Anbieter bieten eine günstige Übernahme an. Betrachten Sie dieses Angebot jedoch mit Vorsicht . Denn Ihnen entstehen neben dem Kaufpreis von ca. 10 % des Listenpreises des Dienstfahrrads weitere Kosten: Sie müssen den entstehenden geldwerten Vorteil zusätzlich versteuern. Und das kann teuer werden. Das liegt daran, dass das Dienstfahrrad auch nach 36 Monaten meistens noch deutlich mehr wert ist als der Kaufpreis von 10 %. Den für Sie entstehenden Preisvorteil müssen Sie deshalb darüber hinaus als geldwerten Vorteil versteuern. Für das Dienstfahrrad muss zum Zeitpunkt der Übernahme ein Zeitwert ermittelt werden. Laut Bundesfinanzministerium ist ein Dienstfahrrad dann noch 40 % des Listenpreises wert. Es ergibt sich also eine Differenz von 30 %. Diese Differenz müssen Sie dann zusätzlich versteuern.
Vermehrt reagieren Leasinganbieter auf die hohe steuerliche Last für Arbeitnehmer, um die Übernahme attraktiver zu gestalten. Dabei werden beispielsweise Konditionen angeboten, die zwar den Kaufpreis erhöhen, die steuerliche Last am Ende aber geringer lassen werden. Die pauschale Steuer wird hier dann vom Leasing-Anbieter getragen. Sie merken also: Der Weg per Gehaltsumwandlung zum modernen Fahrrad ist gar nicht so weit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber – letztlich profitieren Sie beide.