Wo andere nur Ihren Fachbereich beraten, sind wir Ihre Schnittstelle für sichere und optimierte Gehaltsgestaltung über alle Fachbereiche hinweg

Personalkosten steigen, Verwaltungsaufwände steigen, die Zinsen sind niedrig – aber nur wenige Unternehmen können unbegrenzt die Personalabteilung aufstocken, um diese Herausforderungen zu lösen. Arbeitgeber fragen sich: „Wie kann ich Personalkosten reduzieren, ohne meinen Mitarbeiter vor den Kopf zu stoßen?“ Oder grübeln: „Sind die Betriebsrenten von vor 20 Jahren noch die zeitgemäße Lösung, um Mitarbeitende zu motivieren und zu binden?“ Diese Fragen stellen sie häufig ihren Steuerberatern, Arbeitsrechtlern, Versicherungsvertretern oder Bankern. Die haben zwar Expertise. Doch die Expertise ist begrenzt auf ihren jeweiligen Fachbereich. Als Gehaltsgestalter bündeln wir diese Expertise und können Sie so umfassend beraten. Was das heißt? Das erklären wir in diesem Artikel.

Steuerberater, Versicherungsvertreter, Anwälte und Banker arbeiten für Ihren Fachbereich, aber nicht miteinander

Ein großes Problem ist zum Beispiel, dass Steuerberater zwar Gehaltsbausteine und Grenzwerte für Sachbezüge kennen, aber dazu nicht beraten dürfen – weil es Arbeitsrecht ist. Rechtsanwälte hingegen können Arbeitgeber zwar juristisch begleiten, dürfen aber keine Beratung im Steuerrecht leisten. Versicherungsberater und Banker wiederum verkaufen ein Produkt und können daher nur eine einseitige Perspektive haben. Oder deutlicher: Versicherungsberater und Banker haben eigene Interessen, die sie verfolgen. Das beginnt schon dabei, dass der Versicherungsvertreter am liebsten zu (s)einer betrieblichen Altersvorsorge rät, der Banker hingegen ETFs nahelegt – aber natürlich nur die ETFs des eigenen Kreditinstituts.

„Der Arbeitgeber ist der in Haftung(!) für ein komplexes Umfeld aus Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, Steuer- und Tarifrecht und vielen anderen Faktoren – und umgeben von entsprechenden Beratern und Vertretern, die alle nur ihre eigene Perspektive umsetzen können und wollen. Weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer entsteht dabei das optimale Paket.“

André Kunowski, Geschäftsführer, Die Gehaltsgestalter

Wir haben Expertinnen für jeden Fachbereich und kombinieren diese Expertise

Seit 25 Jahren sitzen bei uns am Tisch erfahrene Experten für betriebliche Versorgungswerke und Gehaltssysteme. Da arbeiten wir vor allem mit Unternehmen zusammen, in denen der einzelne Mitarbeitende noch wichtig ist und keine austauschbare Nummer. So können wir zu bAV-Lösungen beraten, die nicht mehr auf veraltete Zinssysteme angewiesen sind. Eine Alternative sind aktienorientierte, aber nicht spekulative Lösungen, die Ihre Mitarbeiter absichern. Oder unsere Experten sorgen dafür, dass der Arbeitgeber Tankgutscheine, Jobtickets oder Dienstfahrrad auch arbeits- und tarifrechtlich einwandfrei einsetzt.

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Personalabteilungen im Unternehmen können nicht alle Disziplinen um Recht und Versicherungen abdecken und sachgerecht optimieren …

… deswegen übernehmen wir das, als neutrale Berater mit einem ganzheitlichen Blick auf Sie, Ihre Mitarbeitenden und Ihr Arbeitsumfeld. Wir setzen uns mit Ihnen hin und finden heraus, was in der Lohn- und Gehaltsgestaltung für Sie und Ihre Mitarbeitenden perfekt ist. Das machen die ganz großen Konzerne intern. Der Mittelstand, die Hidden Champions, das Fundament der deutschen Wirtschaft kann sich das nicht „inhouse“ leisten. Denn der Verwaltungsaufwand und die Rechercheleistung wären enorm. Wir haben einen Kunden mit ca. 1000 Mitarbeitern. Da ist eine Vollzeitkraft in der Personalabteilung fast ganztägig damit beschäftigt, alle Aufgaben rund um die betriebliche Altersvorsorge abzuarbeiten. Dass es verschiedene Finanzierungswege (arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert, mischfinanziert, entgeltoptimiert) und Zusageformen (Leistungszusage, Beitragszusage, festgelegte Leistung, Mischformen) gibt, kann eine sowieso schon ausgelastete Personalabteilung alleine kaum auf dem Schirm haben. Und die Betriebsrente ist nur einer von vielen Bausteinen in der Gehaltsgestaltung.

„Fast alle Arbeitgeber verstoßen aus Unwissenheit gegen den Portabilitätsanspruch der Betriebsrente. §3,63 EStG schreibt vor, dass die Betriebsrente von Arbeitgeber zu Arbeitgeber mitwandern muss – oder zumindest das Guthaben der Betriebsrente. Das ist aber gar nicht so einfach, da auch hier bei Jobwechsel der neue Versicherungsvertreter beim neuen Arbeitgeber nicht neutral berät – der will ja neue Verträge verkaufen. Wir hingegen haben die neutrale Vogelperspektive.“

André Kunowski, Geschäftsführer, Die Gehaltsgestalter

Wir erweitern Ihre Personalabteilung personell und fachlich. Für Synergien in Steuerrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.

Mit einer unabhängigen Schnittstellen-Beratung können Arbeitgeber den Großteil der Haftung abgeben

Die wenigsten Personalabteilungen sind ausgebildet in Steuerrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und allen weiteren angrenzenden Disziplinen, die eine gute Lohngestaltung erfordert. Aber selbst wenn die verantwortliche Personalerin das wäre: Passiert hierbei ein Fehler, ist der Arbeitgeber vollumfänglich verantwortlich. Wenn eine unabhängige Stelle wie die Gehaltsgestalter diesen Beratungsprozess übernehmen, haftet unsere Vermögenshaftpflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben in diesem Fall schadlos. Wir nehmen nicht nur Aufgaben ab – wir sind für das Ergebnis voll verantwortlich.

Wir liefern eine schlüsselfertige Konzeption für die Gehaltsgestaltung, die den Arbeitgeber auch in Haftungsfragen entlastet und für den Arbeitnehmer mehr Brutto vom Netto ermöglicht.

Es ist Zeit zu handeln: Viele bAV-Modelle kommen aus der Zeit vor der Finanzkrise.

Die betriebliche Altersvorsorge ist der häufigste Gehaltsbaustein neben dem klassischen monatlichen Gehalt. Aber wir leben 2022 in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen. Viele Verträge sind jedoch 20–25 Jahre alt, beinhalten zum Beispiel Garantiezinsen. Vor der Finanzkrise klang es gut, eine garantierte Verzinsung von 3 % in den Vertrag festschreiben zu lassen – vielleicht inklusive einer Überschussbeteiligung, wenn der Versicherer am Finanzmarkt zusätzlich Gewinne erzielt hat. Aber: Weil viele Versicherer am Finanzmarkt zwar noch geringe Gewinne erwirtschaften können, aber selbst keine Zinsen mehr bekommen, kann das zu einem Problem werden. Denn wenn der Versicherer selbst nicht einmal die 3 % Zinsen erwirtschaften kann, geht das, was der Versicherer seinen Versicherten auszahlt, vom eigenen Eigenkapital ab – langfristig ein bedrohliches Szenario für die Versicherung. Versorgungswerke und Versicherer dürfen deswegen von den Garantiezinsen abrücken, wenn eine Verlustgefahr für die Allgemeinheit der Versichertengemeinschaft besteht. Das Bundesaufsichtsamt für Finanzen muss dem zwar zustimmen, tut dies aber auch.

Weil die Rendite alter bAV-Verträge auf unter 1 % schrumpft, unterschreitet sie oft die Kosten, die ein bAV-Vertrag die Versicherten kostet. Das wissen die Arbeitgeber oft gar nicht.

Wir ermöglichen es für gute Arbeitgeber, sich in die Situation ihrer Arbeitnehmer hineinzuversetzen. 

„Was will ein Arbeitnehmer eigentlich heutzutage?“ – eine Frage, die sich immer mehr Chefs stellen. Das ist nicht immer eine Gehaltserhöhung. Und auch nicht nur eine gute Betriebsrente (obwohl selbst das nicht selbstverständlich ist). Neben freien Arbeitszeiten sind es meistens Benefits wie ein E-Bike, Verpflegungszuschuss oder andere Annehmlichkeiten, die steuerfrei zum Gehalt dazukommen sollen. Sie als Arbeitgeber dürfen zur Verwendung des Gehalts aber keine Fragen stellen und dementsprechend „beraten“ – wir hingegen dürfen das. Wir können bei Arbeitnehmern genau erfragen, was sie neben dem klassischen Bruttogehalt als Benefit interessiert. Das ist eine Gehaltsgestaltung, die Mitarbeitende glücklich macht – und so bindet und motiviert.

Sie wollen mehr über rechtskonforme und steuerfreie Sachbezüge wissen? Wir kennen uns aus – und helfen gerne.

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