Wann und wie Arbeitnehmer vom Verpflegungszuschuss profitieren können

Wo geht’s heute hin zum Business Lunch? Italienisch oder lieber Bratnudeln beim Imbiss um die Ecke? Täglich die gleiche Frage, die sich auch im Portemonnaie bemerkbar macht. Etwa 7,50 € am Tag. Bei 20 Tagen im Monat macht das 150 € – ganz schön viel. Zahlt Ihr Chef einen Verpflegungszuschuss (umgangssprachlich: Essenszuschuss), sparen Sie hier eine ganze Menge. Wie Ihnen das sogar in der Gehaltsverhandlung hilft, erfahren Sie hier.

Die Basics: Was ist ein Verpflegungszuschuss? 

Beim Verpflegungszuschuss dürfen Sie zwei Arten der „Bezuschussung“ nicht verwechseln:

  1. Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten: Beim Verpflegungsmehraufwand geht es um alle Kosten, die im Rahmen einer Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers entstehen. Zu diesen Reisekosten gehören auch Verpflegungskosten. Die sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig und Sie zahlen so am Ende weniger Steuern. Verpflegungskosten werden anhand von steuerfreien Pauschalbeträgen berechnet, abhängig von der Dauer der Auswärtstätigkeit.
  2. Sachbezug für Mahlzeiten: Mit dem Verpflegungszuschuss ist in der Regel der Sachbezug für Mahlzeiten gemeint. Der kommt dabei nicht nur Arbeitnehmern zugute, die auswärts tätig sind, sondern unterstützt jeden Mitarbeiter im Unternehmen. Der Arbeitgeber beteiligt sich dabei finanziell an Ihrer ganz normalen Mittagspause.

 

In diesem Artikel gehen wir auf den Verpflegungszuschuss als Sachbezug für Mahlzeiten ein.

Durch einen Verpflegungszuschuss können Arbeitnehmer ihre Mahlzeiten kostenfrei oder vergünstigt erwerben. Das ist ein besonderer Bonus für Sie, wenn Ihr Unternehmen keine eigene Kantine hat. Arbeitnehmer können so zu geringeren Kosten auswärts essen, beispielsweise in einem Lokal. Ein klarer Vorteil für die Arbeitgebermarke.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Verpflegungszuschuss, außer dieser ist im Arbeitsvertrag festgelegt.

Klassischerweise zahlt der Arbeitgeber den Verpflegungszuschuss in Form von Gutscheinen, sogenannten Essensmarken, aus – zunehmend auch digital. Er kann ihn aber auch als direkte Geldleistung an das entsprechende Lokal zahlen.

Wie hoch ist der Verpflegungszuschuss? 

Der Verpflegungszuschuss bzw. die Sachbezugswerte ändern sich jährlich. Sie sind gesetzlich in § 8 Abs. 2 EStG festgelegt. Die Werte werden jedes Jahr neu an die aktuellen Verbraucherpreise angepasst. Hier ergeben sich unterschiedliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen. Der Wert Ihrer Essensmarke setzt sich bei allen Mahlzeiten aus dem Sachbezugswert und dem Zuschuss des Arbeitgebers zusammen:

Sachbezugswerte 2021 

Der Sachbezugswert ist der verpflichtende Anteil des Verpflegungszuschusses und ist steuerpflichtig:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

 

Zuschuss des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann den verpflichtenden Sachbezugswert noch mit maximal 3,10 € aufstocken. Auf diesen Beitrag fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Das ist die Magie in der Lohnkostengestaltung, denn davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Den vollen Zuschuss kann der Arbeitgeber nur zahlen, wenn der Sachbezugswert bereits ganz ausgezahlt wird. Der Höchstwert einer Essensmarke liegt 2021 somit bei 6,57 €.

Steuert der Arbeitgeber neben dem verpflichtenden Sachbezugswert noch einen Zuschuss bei, liegt der Höchstwert einer Essensmarke 2021 bei 6,57 €.

Gehaltsgestaltung

Für Arbeitnehmer

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Wer zahlt das Mittagessen am Ende wirklich? 

Der freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers wird natürlich auch vom Arbeitgeber gezahlt. Bei der Zahlung des verpflichtenden Sachbezugswerts gibt es allerdings zwei Möglichkeiten:

1. Durch den Arbeitgeber

Ihr Chef zahlt den gesamten Verpflegungszuschuss und muss dabei (nur!) den Sachbezugswert versteuern.

2. Durch den Arbeitnehmer

Der verpflichtende Anteil wird vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Das hört sich für den Arbeitnehmer erst mal doof an – ist es aber gar nicht. Für den Arbeitgeber ergeben sich so steuerliche Vorteile. Das ist Ihnen zwar erst mal egal, aber wirkt sich in der Regel auch positiv auf Sie aus. Arbeitgeber sind bei dieser Option meist auch bereit, den vollen Zuschuss von 3,10 € (Stand 2021) zu zahlen und am Ende macht so auch der Arbeitnehmer Plus!

Ihr Argument in der Gehaltsverhandlung: Verpflegungszuschuss statt Gehaltserhöhung?

Die Gehaltsverhandlung ist oftmals eine heikle Sache. Fordern Sie zu viel oder zu wenig? Wie können Sie Ihr Wunschgehalt erreichen? Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass es neben der klassischen Gehaltserhöhung noch alternative Gehaltsbausteine gibt, von denen Sie profitieren können. Ein Verpflegungszuschuss ist ein solcher Baustein. Denken Sie immer daran: Eine Gehaltserhöhung bedeutet auch, dass Sie mehr Steuern zahlen. Sie haben nie so viel mehr Geld auf dem Konto, wie die Gehaltserhöhung ursprünglich beträgt. Der Ausweg: Mit individuellen Gehaltsbausteinen kommen die zusätzlichen Leistungen auch wirklich bei Ihnen an, im Fall des Verpflegungszuschusses  in Form von gespartem Geld bei der Mittagspause. 

Gehen Sie deshalb auf Ihren Chef zu und überzeugen Sie ihn vom Verpflegungszuschuss. Am Ende profitieren beide Seiten: Sie bekommen Ihr Mittagessen für kleines Geld, sparen dabei jeden Tag bares Geld und Ihr Chef kann Steuern sparen – eine Win-win-Situation.

Sie haben noch mehr Fragen zum Verpflegungszuschuss? Dann melden Sie sich bei uns.

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