Warum weder der private Rentenberater, noch Betriebsrentenberater auf Firmen-Ebene eine Perspektive für gute Betriebsrenten-Konzepte haben – und es Schnittstellen und echte Pläne braucht

Sei es direkt bei der Einstellung oder nach vielen Jahren im Betrieb: In der Gehaltsverhandlung muss es nicht immer nur um das Bruttogehalt gehen. Viele Arbeitnehmer unterschätzen den Verhandlungsspielraum und die Wichtigkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Weil die Beträge für die bAV direkt vom Gehalt abgehen, müssen sich Arbeitnehmer nicht länger fürs Sparen disziplinieren. Und der Arbeitgeber zahlt auch noch dazu – seit einiger Zeit sogar verpflichtend. Bloß wie viel? Warum Sie als Arbeitnehmer enorm von der bAV profitieren können und auch der Arbeitgeber am Ende glücklicher ist, erklären wir hier. Und gleich vorweg: Wer die bAV heute noch als Randerscheinung liegen lässt, verspielt riesige Potentiale – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Die betriebliche Altersvorsorge: Eigentlich eine Wunderwaffe der Absicherung, aber ...

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll die gesetzliche Rente ergänzen. Ziel ist es, die Rentenlücke zu schließen, also die Lücke zwischen den letzten monatlichen Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente. Dazu gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge mehrere Modelle, zumeist sparen Sie aber gemeinsam mit dem Arbeitgeber in einen Topf. Bei Renteneintritt steht dieser Topf dann zur Verfügung. Aus diesem Topf zahlt der Vertragspartner des Arbeitgebers dann aus. Dabei funktioniert die bAV so:

  • Der Arbeitgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge verpflichtend mit mindestens 15 %. Näheres steht im Betriebsrentengesetz.
  • Gehen also 100 € von Ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge, packt der Arbeitgeber mindestens 15 € drauf.
  • Bei Ihrem (Beispiel-)Beitrag von 100 € handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung.
  • Hierbei werden die 100€ nicht wie gewohnt durch das Gehalt geschleust und Steuern und Sozialabgaben abgezogen, sondern dem Betriebsrententräger ohne Abzug zugeführt.
  • Dieser Träger legt den Betrag dann gewinnbringend an. Somit können sich die 100€ bis zum Rentenalter viel besser vermehren. Die in Punkt 2 genannten 15 € zahlt der Arbeitgeber zum Beitrag des Arbeitnehmers hinzu.

Der Knackpunkt: Der Zuschuss vom Arbeitgeber und die Entgeltumwandlung sind frei von Steuer- und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber hat die Instrumente, die Rente seiner Mitarbeiter aufzustocken – und zwar ganz ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Deswegen muss eine gute Altersvorsorge vom Brutto gedacht werden:

Wenn der Arbeitnehmer für 100€ Brutto arbeitet, bleiben netto 50€ die dann privat zur Bank bringt, kommen durch Zinsen niemals 100€ mehr dabei raus. Stattdessen kann er mit seinem Arbeitgeber 100€ vom Brutto in die Betriebsrente einzahlen, ohne jegliche Steuerabzüge – und kriegt noch mindestens 15% Zuschüsse, so entstehen 120€ im Alter abzüglich Steuern erhält man seine 100€ zurück und hat dafür ebenfalls nur 50€ Netto aufgewendet.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten offener miteinander reden, was betriebliche Altersvorsorge für beide Seiten bedeutet. Da müssen Fachleute vermitteln, gerade im Arbeits- und Steuerrecht

André Kunowski, Die Gehaltsgestalter®

… eine optimale betriebliche Altersvorsorge braucht ein individuell geschmiedetes Konzept

Die bAV wird häufig verkauft, einem ganzen Unternehmen und seiner Belegschaft übergestülpt und nicht wieder angefasst. Die individuellen Lebensumstände des einzelnen Mitarbeiters sind dabei nicht berücksichtigt. Das Problem bei diesen konzeptlosen Lösungen ist: Der Arbeitnehmer kennt die Arbeitgeberseite nicht, die Arbeitgeber kennen die Arbeitnehmerseite nicht. Beide leben in getrennten Welten, nämlich der „Brutto-Welt“ und der „Netto-Welt“. Ein Gespräch über eine betriebliche Altersvorsorge muss beide Welten berücksichtigen. Jeder Arbeitnehmer hat Versicherungen und Sparmaßnahmen, aber häufig passt es gar nicht in die individuelle Situation des Sparenden. So ist es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge – es gibt nicht eine Lösung, die allen passt.

Ein Szenario: Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einem guten Mittelstandskonzept in der betrieblichen Altersvorsorge profitieren

Wenn Sie 5000 Euro brutto verdienen, landen am Ende 3.000 Euro auf Ihrem Konto. Davon gehen jeden Monat vielleicht noch einmal 150 Euro in eine private Altersvorsorge und 350 Euro für die Kosten Ihres Autos. Es bleiben 2500 Euro. Wenn Sie aber nur 4000 Euro verdienen und der Arbeitgeber dafür mit einer guten, hoch bezuschussten Betriebsrente bereits die Altersvorsorge komplett abdeckt und Ihnen einen privat verfügbaren Dienstwagen stellt, bleibt unterm Strich mehr Geld über – denn Auto und Rentenversicherung sind dann bereits erledigt und Sie zahlen deutlich weniger Steuern. Klar, es braucht nicht jeder Arbeitnehmer ein Auto. Dieser Baustein ist variabel, es kann auch ein ÖPNV-Ticket oder ein E-Bike sein. Eine Betriebsrente braucht aber jeder Arbeitnehmer.

Mit einem guten Betriebsrenten-Konzept kann sich der Arbeitnehmer den Riestervertrag und andere Ausgaben für die Altersvorsorge sparen – und hat am Ende mehr Nettolohn.

Deswegen sollten Arbeitgeber viel mehr fordern: Statt das Bruttogehalt um 100 Euro zu heben, zahlt der Arbeitgeber lieber 100 Euro mehr in die bAV ein, dann kann der Mitarbeiter seinen privaten Sparvertrag kündigen und hat im Monat unter dem Strich trotzdem mehr.

„Bei guter Gehaltsoptimierung kann der Arbeitgeber bis zu 200 Euro Festzuschuss leisten, ohne dass es dem Unternehmen Kosten verursacht. Der Mitarbeiter behält sein Nettogehalt, ist aber im Alter perfekt abgesichert.“


Die betriebliche Altersvorsorge sollte Thema bei jeder Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber sein

Erhöht der Arbeitgeber den Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, statt Ihnen mehr Bruttogehalt zu zahlen, sparen Sie als Arbeitnehmer die Steuer- und Sozialabgaben. Klar könnten Sie sagen: Mehr Brutto bedeutet mehr Netto, dann wiederum wären Sie finanziell ein wenig freier. Der Punkt ist nur: Würde das Geld einer Gehaltserhöhung komplett auf Ihr Bankkonto wandern, müssten Sie Steuern und Sozialabgaben darauf zahlen – das macht zumeist einen erheblichen Anteil aus. Generell gilt: Je mehr Zuschuss der Arbeitgeber übernimmt, desto eher lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge.

„Bisher habe ich einen Teil meines Nettogehalts selbstständig in einen Sparplan und nebenbei noch in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Rückblickend macht das keinen Sinn, wenn ich stattdessen eine gute betriebliche Rentenversicherung haben kann. Denn auf mein privates Erspartes habe ich ja bereits Sozialabgaben und Steuern bezahlt, die mein Chef nicht zahlen müsste, wenn er den Betrag für mich in eine betriebliche Altersvorsorge bezahlt. Vor allem, wenn die so gut ist, dass sich selbst privat nicht mehr vorsorgen muss. Da lohnt sich eine Erhöhung des bAV-Zuschusses durch meinen Chef im Endeffekt mehr für mich als eine (Brutto-)Gehaltserhöhung, weil ich dann nicht nebenbei noch in irgendwelche privaten Altersversorgungen einsparen muss.“

Arbeitnehmer in der Industrie, im Abschlussgespräch nach einem bAV-Projekt

Sie sollten also mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln: Höherer Zuschuss statt mehr Bruttogehalt

Alternativ kann der Arbeitgeber auch den gesamten bAV-Anteil übernehmen. Für Arbeitnehmer ist das der bequemste Weg. So wächst zwar weder Brutto- noch Nettogehalt, die Aussichten auf einen unabhängigen und sicheren Ruhestand sind aber sehr beruhigend und motivierend. Deswegen nutzt ein höherer Arbeitgeberanteil auch dem Arbeitgeber selbst, denn der freut sich über Mitarbeiter, die sich gut durch das Unternehmen abgesichert fühlen. Unternehmen mit besonders guten bAV-Konzepten sind längst die beliebteren Arbeitgeber.

„Eine betriebliche Altersvorsorge ist heute für Unternehmen verpflichtend. Wie sehr Sie als Arbeitnehmer profitieren können, hängt jedoch stark von der Vertragsgestaltung ab.“

André Kunowski, Die Gehaltsgestalter®

Ein Beispiel, wie die betriebliche Altersvorsorge einen höheren Wirkungsgrad als eine Gehaltserhöhung hat: Wenn Sie 100€ mehr Brutto haben möchten, hat Ihr Chef einen monatlichen Mehraufwand von etwa 130€ – bei Ihnen kommen allerdings nur etwa 50€ Netto an. Ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ist für Ihren Chef günstiger und Sie als Arbeitnehmer können sich die private Altersvorsorge sparen Somit haben Sie indirekt sogar noch mehr Netto übrig.

„Den Zuschuss zur Betriebsrente erhöhen wir nun stufenweise, wie in einem Karriereplan. Nach 5 Jahren wird der Zuschuss erhöht, nach 10 Jahren zahlen wir dann schon ⅔ der ganzen Betriebsrente, nach 20 Jahren übernehmen wir die Betriebsrente komplett. So binden wir gute Mitarbeiter erfolgreich.“

Arbeitnehmer in einem Abschlussgespräch nach einem Projekt

Wie gut die betriebliche Altersvorsorge ist hängt vom Vertrag ab – nur ein guter bAV-Vertrag kann eine private Altersvorsorge komplett ablösen

Den Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers schließt der Arbeitgeber mit einem Versorgungsträger ab. Dabei gibt es sowohl gute als auch schlechte Vertragskonditionen. Es gibt ...

  • … Verträge mit sehr hohen Kosten, den sogenannten Effektivkosten.
  • … Verträge mit eher geringer erwarteter Rendite, abhängig davon, wie der Versorgungsträger die eingezahlten Beträge selbst investiert.
  • … Verträge, in denen der Arbeitgeber sehr wenig einbezahlt. Hier lohnt es sich durchaus, genau nach den Konditionen zu fragen oder den Arbeitgeber zu ermutigen, mehr Zuschuss zu geben – vielleicht statt oder als Teil einer Gehaltserhöhung. Hat Ihr Arbeitgeber einen schlechten Vertrag mit seinem Versorgungsträger geschlossen, möchte davon aber nicht abrücken, haben Sie noch ein Ass im Ärmel: Sprechen Sie mit ihm über Sachbezüge.

Machen Sie Ihrem Arbeitgeber selbstbewusst klar, dass eine gute, hoch bezuschusste bAV ein großer Benefit für Sie beide ist.

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht der einzige Gehaltsbaustein. Ihnen steht ein Personalgespräch bevor?

Erfahren Sie hier, was
Sie dafür wissen müssen.

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  • Die Leistungszusage: Der Arbeitgeber sagt eine festgelegte Leistung zu, die in Höhe und Art fest definiert ist.
  • Die beitragsorientierte Leistungszusage: Der Arbeitgeber sagt auf Basis eines festen Beitrags eine feste Art und Höhe der Leistung zu.
  • Beitragszusage mit Mindestleistung: Der Arbeitgeber sagt mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und die daraus entstandene Rendite zu, abzüglich der Kosten.
  1. Direktversicherung: Dabei handelt es sich um einen Durchführungsweg in einer versicherungsförmigen Variante, den der Arbeitgeber mit einem in Deutschland zugelassenen Versorgungsträger durchführt.
  2. Pensionskasse: Spielen heute eher eine untergeordnete Rolle. Sie sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Der Unterschied zur Direktversicherung ist eher historisch: Die Pensionskassen konnten monatlich bespart werden, Direktversicherungen früher nur aus Sonderzahlung halb- oder jährlich.
  3. Pensionsfonds: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung.
  4. Unterstützungskasse: für hohe Einkommen besonders attraktiv, da die Beitragshöhe nach oben nicht gedeckelt ist.
  5. Direktzusage: Hier erbringt der Arbeitgeber die Leistungen selbst, ohne Hilfe einer dritten Partei, etwa eines Versorgungsträgers. Es ist also eine rein unternehmensinterne Methode der betrieblichen Altersvorsorge.

Es gibt auch Unternehmen, die eine Variante der Altersvorsorge mit einem Wertkontenmodell umsetzen. Der Arbeitnehmer baut dann mit Teilen seines Bruttolohns oder durch nicht vergütete Arbeitszeiten über mehrere Jahre ein Wertguthaben auf. Dann kann er zum Beispiel bei einem prozentualen Lohnausgleich früher in Rente gehen.

„Die bAV hat für Arbeitgeber oft den Charakter einer Pflichtübung. Eine gute bAV wertet aber die Arbeitgebermarke enorm auf und ist ein entscheidender Vorteil im Recruiting und kann sogar Aufwandsneutral gestaltet werden“

André Kunowski, Die Gehaltsgestalter®

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitgeber nicht freiwillig

Mit anderen Worten: Wenn Sie als Arbeitnehmer noch gar keine betriebliche Altersvorsorge vereinbart haben, sollten Sie sowieso das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

Der Arbeitgeber muss einen Vertrag anbieten, wenn Sie rentenversicherungspflichtig angestellt sind. Und er muss per Gesetz 15 % Zuschuss für Ihre betriebliche Altersvorsorge geben. Vom künftigen Bruttogehalt des Arbeitnehmers sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2020 sind das bis zu 552 Euro pro Monat) für die betriebliche Altersvorsorge vorgesehen: Das nennen wir Fachleute Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersvorsorge können Sie von Arbeitgeber zu Arbeitgeber mitnehmen

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen? Das können Sie, müssen Sie aber nicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, denn der neue Arbeitgeber muss den neuen Vertrag des alten Arbeitgebers nicht weiterführen. Der Grund: Die Arbeitgeber schließen den Vertrag meist für alle Arbeitnehmer bei einem bestimmten Versorgungsträger ab. Vertragsnehmer für die betriebliche Altersvorsorge ist der Arbeitgeber, nicht Sie als Arbeitnehmer. Ihr neuer Arbeitgeber nutzt möglicherweise einen anderen Versorgungsträger und möchte deswegen nicht unbedingt den Vertrag eines anderen Versorgungsträgers (also des alten Arbeitgebers) übernehmen. Dabei kommt es auch auf die Unternehmenspolitik an. Arbeitgeber mit wenig Erfahrung oder ohne Konzept bei der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen auch mal Verträge vom vorherigen Arbeitgeber, selbst wenn es ein anderer Versorgungsträger ist. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Als Arbeitnehmer haben Sie bei einem Wechsel die folgenden Möglichkeiten:

Das ist der einfachste Weg für Arbeitnehmer. Prüfen Sie diesen dennoch auf Kostenstruktur und Verzinsung. Wichtig: Wenn Sie wissen, dass Sie einen guten Vertrag haben, sollten Sie zumindest fragen, ob der neue Arbeitgeber diesen Vertrag einfach übernimmt.

Das kann erst einmal auch bedeuten, dass die Verträge beim neuen Versorgungsträger für Sie lukrativer sind. Schauen Sie sich also den möglichen neuen Vertrag an. Ist dieser zufriedenstellend, können Sie wechseln. Ihr Guthaben wird 1:1 übertragen. In der Zukunft gelten dann die Konditionen des neuen Vertrags.

Das ist sinnvoll, wenn es ein sehr guter Vertrag ist und Ihr neuer Arbeitgeber diesen auf keinen Fall übernehmen will – und selbst keine besseren Verträge anbietet. Gerade alte Verträge sind noch recht gut verzinst. Allerdings fällt dann der Arbeitgeberanteil weg.

Die betriebliche Altersvorsorge ist vor Insolvenzen gut geschützt

Die Versorgungsträger garantieren die Rente in der Regel. Das ist überhaupt der Grund, warum der Arbeitgeber diese Leistung an den Versorgungsträger auslagert: Egal, was da komme – dem Mitarbeiter muss die (vorher garantierte) Leistung ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber sollte sich natürlich einen Träger aussuchen, der ein ausreichendes Rating ohne Insolvenzgefahr hat. Die Versorgungsträger verfügen aber in der Regel über einen großen Sicherheitsfonds, der im Notfall einsteht.

Fazit: Ihnen steht die nächste Gehaltsverhandlung bevor? Dann bereiten Sie sich gut vor und informieren sich über die Möglichkeiten der bAV. Es lohnt sich – versprochen!

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